Thermografie

 

         Energieberatung

    Heinrich Lutz

    72160  Horb am Neckar, Eichenweg 10
    Tel.: 07486/963407
     

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Auftragsbindung:

Erstellung von verbrauchsorientierten Ausweisen:  Erhalten Sie als Auftraggeber Ihren Verbrauchsausweis nicht innerhalb von 2 Wochen per E-Mail in PDF-Format oder auf dem Postweg, ist der Auftraggeber nicht mehr an den Auftrag gebunden. Wird der Auftrag auf anderem Wege erteilt, ist der Auftraggeber mit Erhalt einer Bestätigung, die mündlich oder telefonisch erfolgen kann, an den Auftrag gebunden.

Erstellen von bedarfsorientierten Ausweisen:

Wird der Auftrag telefonisch, per Mail oder in anderer Weise erteilt, ist der Auftraggeber ab dem Erteilungszeitpunkt 4 Wochen an den Auftrag gebunden. Mit Erhalt einer Bestätigung, die mündlich, per Mail oder telefonisch erfolgen kann, ist der Auftraggeber an den Auftrag gebunden.

 

Vor-Ort-Beratungen und andere Beratungsleistungen (Energieberatungen)

Bei Energieberatungen ist der Auftraggeber ab Antragstellung für einen Bafa - Förderantrag, während der Laufzeit des Antrages, das ist der späteste Termin, bei dem der Verwendungsnachweis der Bafa vorliegen muss (in der Regel 25 Wochen), an den Auftrag gebunden.

Bei der Beantragung von Fördermitteln der KfW, ist der Auftraggeber bis zur Auszahlung der Förderzusage an den Auftrag gebunden. Sollte nach Auftragserteilung innerhalb von 3 Wochen kein Beratungsbericht vorliegen, aus welcher Maßnahmen zur Erreichung der Fördermittel hervorgehen, ist der Auftraggeber nicht mehr an den Auftrag gebunden. Die Frist verschiebt sich, wenn die Gründe für die Verzögerung oder Nichtvorlage des Berichtes beim Auftraggeber liegen. Er ist dann so lange an den Auftrag gebunden, bis er die Voraussetzungen geschaffen hat, dass die Leistung erbracht werden kann. Ab Ermöglichung der Leistungserbringung gilt die 3-Wochenfrist für den Auftragnehmer.

Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber telefonisch, per Mail oder in anderer Weise den Auftrag erteilt.  Mit Erhalt einer Bestätigung, die mündlich, per Mail oder telefonisch erfolgen kann, ist der Auftraggeber an den Auftrag gebunden.

Preis:

Sollten sich die im Auftrag erteilten Leistungen auf Grund eines Verschuldens des Auftraggebers um länger als 4 Monate verzögern, behält sich der Auftragnehmer eine Preisanpassung vor.  Sollte die Fristen der Bafa (Rechtzeitige Vorlage des Verwendungsnachweises, rechtzeitige Vorlage des Beratungsberichtes beim Auftraggeber) aus Gründen nicht eingehalten werden können, welche im Verhalten des Auftraggebers liegen, ist der Auftraggeber zur Erstattung des entgangenen Zuschusses verpflichtet.

Zahlungsmodalitäten:

Die in Rechnung gestellten Leistungen werden innerhalb von 2 Wochen zur Zahlung fällig. Ab einer 1. Mahnung wird pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € erhoben. Auf die Rechnungsbeträge wird kein Skonto gewährt.

Lieferverzögerung:

Bei Lieferverzögerung des Auftragnehmers gewährt der Auftraggeber  eine 2-wöchige Nachfrist.

Mängelhaftung:

Sollten bei der Auftragnehmer Mängel an der Dienstleistung “Energieberatung” oder “Energieausweis erstellen” feststellen, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung.  Sollte der Beratungsnehmer Zuschüsse der Kf W nicht erhalten, weil er vorgeschlagene Maßnahmen des Auftraggebers nicht umgesetzt, oder ohne Rücksprache mit er KfW nicht umgesetzt hat, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko. Der Auftragnehmer ist nicht zur Erstattung der verloren gegangenen Zuschüsse verpflichtet.

Mängelhaftung bei leichter Fahrlässigkeit:

Bei leichter Fahrlässigkeit hat der Auftragnehmer generell ein Nachbesserungsrecht.